Elektromotoren vorschriftskonform installieren
Motoren mit grossen Anlaufströmen können im Versorgungsnetz Störungen verursachen. Deshalb muss der Anschluss sämtlicher Motoren mit einer Leistung ab 3,6 kW an unser örtliches Versorgungsnetz bewilligt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob der Motor fest installiert ist oder über einen Steckanschluss verfügt. Oft ist es notwendig, den Motor mit einer Anlaufhilfe auszustatten.
Für Geräte, welche Oberschwingungen verursachen (umrichtergesteuerte Motoren, Gleichstromantriebe, etc.), oder Anlagen, die Strom ins Netz einspeisen (Generatoren, Solaranlagen, etc.) muss generell eine Bewilligung eingeholt werden.
Für den Anschluss von Motoren und Stromverbrauchern oben umschriebener Ausführung an das lokale Versorgungsnetz ist durch den ausführenden Installateur ein Anschlussgesuch einzureichen. Das Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen; Formular 1.18d, ist direkt beim VSE in Aarau (www.vse.ch ») erhältlich.
Ist mit diesem Vorhaben auch gleichzeitig eine Neuerstellung oder Veränderung des Anschlusses oder eine Erhöhung der Anschlussleistung verbunden, muss der ausführende Installateur zusätzlich eine Installationsanzeige einreichen.
Formulare
Anschlussgesuche und Installationsanzeigen können online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Diese müssen durch einen anerkannten Installateur unterzeichnet und im Doppel bei uns eingereicht werden.
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Vorschriften/Richtlinien
In den durch onyx Energie Mittelland AG direkt versorgten Gemeinden/Ortsteilen müssen Anschlüsse und Installationen nach den geltenden Richtlinien ausgeführt werden. Die zu berücksichtigenden Vorschriften finden Sie hier.
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