Förderprogramm «Neue erneuerbare Energien»
Das onyx-Förderprogramm «Neue erneuerbare Energien» dient primär einer Übergangsunterstützung von Photovoltaikanlagen, die sich zurzeit noch auf der KEV Warteliste befinden. Das in der Schweizerischen Energieverordnung (EnV) geregelte Programm der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) hemmt, infolge der langen Wartelisten, den in der Energiestrategie 2050 festgehaltenen Zubau erneuerbarer Energien. Dieser Verzögerung will die onyx Energie Mittelland AG mit dem Förderprogramm «Neue erneuerbare Energien» entgegentreten.
Das Förderprogramm startet ab dem 1. Januar 2012 und dauert bis auf Widerruf. Teilnahmeberechtigt sind in erster Linie Betreiber von Photovoltaikanlagen, deren Produktionsanlagen im direkt versorgten Marktgebiet der onyx stehen und nach dem 1.1.2006 ihren Betrieb aufgenommen haben. Teilnahmeberechtigte Anlagen müssen zwingend bei der KEV angemeldet sein. Mehrkostenfinanzierte Anlagen (MKF) sind von einer Teilnahme ausgeschlossen, werden aber weiterhin zu den aktuell gültigen Tarifansätzen für Eigenerzeugungsanlagen entschädigt. Anderweitige Eigenerzeugungsanlagen, die aus erneuerbaren Quellen Strom produzieren (Windenergie, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie), werden auf Anfrage für eine Teilnahme am onyx-Förderprogramm jederzeit gerne geprüft.
Für das Förderprogramm «Neue erneuerbare Energien» gelten die speziell festgelegten Teilnahmebedingungen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm
Anmeldeprozess für bestehende Anlagen »
Anmeldeprozess für neue Anlagen »
Teilnahmebedingungen »
aktuell geltender Vergütungssatz »
Checkliste der einzureichenden Formulare »
Tarifansätze Eigenerzeugungsanlagen (PDF, 494 KB)


