Anmeldeprozess «Förderprogramm-Antrag» für neue Anlagen
Schritt 1
Anlagenbesitzer/Anlagenbauer stellt ein
Anschlussgesuch (PDF, 105 KB) der geplanten neuen Anlage an die onyx.
Schritt 2
onyx beurteilt Anschlussgesuch und teilt die Anschlussbedingungen, anfallenden Anschluss- sowie Messkosten und terminlichen Daten dem Antragsteller mit.
Schritt 3
Installateur reicht Installationsanzeige für die geplanten Installationen und für die Vorbereitungen für den Einbau der Messeinrichtung bei der onyx ein.Nach Bewilligung der Installationsanzeige durch die onyx werden die Installationsarbeiten ausgeführt. Danach reicht der Installateur eine Fertigstellungsanzeige ein.
Der Anlagenbauer/Anlagenbesitzer füllt elektronsich das Swissgrid-Formular
Beglaubigte Anlagedaten FO 08 41 02-1 (PDF, 217 KB) aus.
Nach Eingang der Fertigstellungsanzeige installiert die onyx die Messeinrichtung und beglaubigt gleichzeitig auf dem vorgängig elektronisch ausgefüllten Formular die Produktionsanlage.
Weist die Anlage jedoch eine Leistung > 30 kW auf, muss die Beglaubigung durch einen akkreditierten Auditor erfolgen. Adressen dafür finden Sie auf den Swissgrid-Internetseiten.
Als Ergebnis aus diesem Prozess resultiert ein vollständig ausgefülltes sowie unterzeichnetes Formular FO 08 41 02-1 welches der onyx eingereicht wird.
Zusätzlich senden Sie bitte das elektronisch ausgefüllte Formular, zwecks Reduzierung der administrativen Aufwendungen, der onyx auch per E-Mail zu.
(
t.mueller(at)onyx.ch)
Schritt 4
Anlagenbesitzer füllt das Formular
Antrag Nachweisvergütung onyx Energie Mittelland AG (PDF, 89 KB) aus und unterzeichnet dieses.
Schritt 5
Antrag für Förderprogramm wird bei der onyx eingereicht. Folgende Dokumente sind Bestandteil des Antrages:
- ausgefülltes und unterzeichnetes
Beglaubigungsformular (PDF, 217 KB) der Anlage - Kopie Swissgrid, dass Anlage auf die KEV Warteliste gesetzt wurde
- ausgefülltes und unterzeichnetes Formular
Antrag Nachweisvergütung (PDF, 89 KB)
Schritt 6
onyx prüft die Dokumente und entscheidet über den Förderprogrammantrag. Dem Antragsteller wird der Entscheid schriftlich mitgeteilt. Bei positivem Entscheid werden dem Antragsteller zusätzlich folgende Informationen übermittelt:
- Beginn Entschädigungszeitpunkt
- Beitragshöhe Rp./kWh
- Bedingungen Förderprogramm
Hinweis: innerhalb von 6 Monaten muss für die fertig gestellte Installation durch den Installateur ein Sicherheitsnachweis eingereicht werden.
zu den Formularen »

