HIK Kontrollregister
Elektrische Installationen in Gebäuden und Anlagen, die privat oder geschäftlich genutzt werden, müssen nach gesetzlich definierten Zeitintervallen kontrolliert werden. Der zuständige Netzbetreiber hat die Pflicht, die jeweiligen Eigentümer zur Durchführung einer Installationskontrolle aufzufordern. Die Durchführung muss überprüft und wenn notwendig gemahnt werden. Das Führen des Kontrollregisters mit allen administrativen Aufgaben können Sie uns im Mandat übertragen. Sprechen Sie mit uns und lassen Sie sich ein Angebot unterbreiten.

