Strommarktöffnung
Der Schweizer Strommarkt ist seit 2009 liberalisiert. Per 1. Januar 2008 trat das StromVG mit einzelnen Ausnahmen wie z.B. den Bestimmungen über den Anspruch auf Netzzugang, fast vollumfänglich in Kraft. Die Verordnung zum Strommarktgesetz (StromVV) folgte per 1. April 2008. Die Bestimmungen über die Marktöffnung für Grossverbraucher und über die kostendeckende Einspeisevergütung wurde am 1. Januar 2009 gesetzkräftig.
Marktöffnung in zwei Schritten
Die Liberalisierung erfolgt in zwei Etappen: Zunächst für grössere Kunden mit einem Jahresverbrauch von über 100 000 kWh und für alle Stromverteilunternehmen per 1. Januar 2009. In einem zweiten Schritt – nach fünf Jahren und der Möglichkeit eines fakultativen Referendums – soll die vollständige Marktöffnung auch für Kleinkunden und Privathaushalte (Jahresverbrauch unter 100 000 kWh) erfolgen. Aufgepasst! Liberalisierung heisst freie Wahl des Stromlieferanten. Liberalisiert wird nicht die ganze Stromversorgung sondern nur der Stromliefermarkt. Die verschiedenen Stromanbieter konkurrenzieren sich und der Kunde kann in Zukunft unabhängig von seinem Standort den Stromlieferanten frei wählen.
Liberalisierung des Strommarktes ist jedoch nicht gleich Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes
Bei der Öffnung des Telekommunikationsmarkts wurden bis auf das letzte Streckenstück („Letzte Meile“) parallele Infrastrukturen aufgebaut. Bei der Strommarktliberalisierung verhält sich das anders: Mehrere parallele Netzinfrastrukturen sind nicht machbar und vor allem volkswirtschaftlich unsinnig. Es bleibt also ein einziges Stromnetz. Der Netzbetrieb wird zudem von Stromproduktion und -handel getrennt.
Schweizer Marktöffnung folgt Liberalisierung des europäischen Strommarkts
Der europäische Strommarkt ist weitgehend liberalisiert und treibt die Marktöffnung hierzulande voran. Seit Mitte 2007 ist in allen Ländern rund um die Schweiz der Strommarkt für Privathaushalte geöffnet. Die Liberalisierung unseres Strommarkts sichert den Platz der Schweiz als wichtige Stromdrehscheibe im europäischen Netzverbund und den damit verbundenen volkswirtschaftlichen Nutzen.
Was bringt die Liberalisierung des Strommarkts?
Wahlfreiheit und Wettbewerb dank Marktöffnung. Die Öffnung des Strommarkts soll allen Kunden, ob gross oder klein, letztendlich – neben der Freiheit den Stromlieferanten zu wechseln – einen besseren Service, neue Produkte und Dienstleistungen bringen; basierend auf dem Wettbewerb mehrerer Anbieter.
Transparente Stromrechnung für Kleinkunden und Privathaushalte
Kleinkunden und Privathaushalte mit einem jährlichen Strombezug unter 100 000 kWh profitieren in einem ersten Schritt ab Januar 2009 von einer hohen Versorgungssicherheit, der Nichtdiskrimierung und einer grösseren Kostentransparenz. Auf der Rechnung werden die Kosten für Netznutzung, Energielieferung, Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen sowie die Zuschläge auf die Übertragungskosten des Hochspannungsnetzes getrennt ausgewiesen. Seit 1. Januar 2006 sind die Elektrizitätswerke zudem verpflichtet, ihre Kunden über Herkunft und Mix des bezogenen Stroms schriftlich zu informieren.
In einem zweiten Schritt (nach einer Übergangszeit von fünf Jahren) können Kleinkunden und Privathaushalte wählen, ob sie ihren Lieferanten behalten oder ob sie den Strom von einem anderen Lieferanten beziehen möchten.
Alles, was im liberalisierten Strommarkt Recht ist!
Der Strommarkt wird reguliert und überwacht. Die neu geschaffene Elektrizitätskommission des Bundes, die ElCom, überwacht seit 1. Januar 2008 die Strompreise. Diese entscheidet auch als unabhängige richterliche Instanz bei Streitigkeiten betreffend Netznutzungsentgelte oder Netzzugang sowie Elektrizitätstarife. Sie kann des Weiteren Preissenkungen anordnen oder Preiserhöhungen untersagen, wenn die von den Netzbetreibern publizierten Tarife zu hoch sind. Zudem beobachtet die Kommission die Entwicklung des Strommarktes, überwacht die Versorgungssicherheit und den Zustand der Stromnetze.
Das neue Stromversorgungsgesetz in Kürze
Das neue Gesetz gibt jedem Endverbraucher das Recht auf Anschluss. Netzbetreiber sind verpflichtet, Dritten den Netzzugang ohne Diskriminierung zu gewähren. Zukünftig haben daher alle Strommarktteilnehmer nicht nur ein Recht auf Netznutzung, sondern auch auf Einspeisung von Elektrizität ins Netz. Das StromVG macht klare Vorgaben bezüglich der Versorgungssicherheit für Kunden und beseitigt insbesondere die Rechtsunsicherheit im sich öffnenden Markt.
Gesetzlich verankerte Versorgungssicherheit für Konsumenten
Auf die Konsumentinnen und Konsumenten, auch die so genannten „festen“ Kunden, die nicht an der Marktöffnung teilnehmen möchten, wurde bei der Entwicklung des StromVG und der dazugehörigen Verordnung speziell Rücksicht genommen. Das vorgesehene WAS-Modell („Wahlmodell Abgesicherte Stromversorgung“) beinhaltet, dass Haushalte bei ihrem bisherigen kommunalen Versorgungsunternehmen bleiben können. Dieses muss ihnen eine abgesicherte Stromversorgung anbieten.
Gesetzlich festgelegte Termine
Damit Endkunden, welche sich nach wie vor in der Grundversorgung befinden, frühzeitig über Preisänderungen informiert sind, hat der Gesetzgeber einige Termine festgelegt:
- Veröffentlichung der im nächsten spätestens 31. August
Jahr gültigen Preise - spätester Kündigungstermin für freie spätestens 31. Oktober
Kunden die aus der Grundversorgung
in den freien Markt treten
Stichwort swissgrid
Für den Betrieb des Schweizer Übertragungsnetzes und die damit verbundenen Systemdienstleistungen im ganzen Netz ist die nationale Netzgesellschaft, die swissgrid, verantwortlich. Sie ist Mitglied der UCTE („Union for the Coordination of Transmission of Electricity“) und der Organisation der europäischen Übertragungsnetzbetreiber ETSO. Mit der Gründung der Gesellschaft wurde eine zentrale Forderung der Europäischen Union erfüllt: Für die Aufnahme bilateraler Verhandlungen über ein Stromabkommen setzte die EU voraus, dass die Schweiz eine nationale Netzgesellschaft einrichtet.
Preiskomponenten und Preisentwicklung
Faktoren, die den Strompreis beeinflussen, sind die Preise für Energie und Netznutzung, plus Abgaben und Steuern. Zurzeit betragen in der Schweiz Abgaben und Steuern rund 10% des Gesamtpreises. In Deutschland machen diese bereits ca. 40% des Strompreises für Privathaushalte aus. Je nach Regelung werden die Netznutzungspreise mehr oder weniger stabil bleiben. Die Energiepreise werden sich nach dem europäischen Markt ausrichten. Der internationale Marktpreis ist zurzeit höher als der Durchschnittspreis in der Schweiz. Die Kosten für Strom als Sekundärenergieträger folgen jedoch jenen für Primärenergieträger, die zur Produktion des Stroms benötigt werden (Gas, Öl, Kohle, Uran etc.). Die generelle Teuerung und anstehende Investitionen dürften sich auch auf den Preise auswirken. Alles in Allem wird Strom in den nächsten Jahren also eher teurer. Durch einen allenfalls zu erwartenden Effizienzgewinn im Netzbereich wird die Preiserhöhung aber vermutlich weniger stark ausfallen wie ohne Strommarktöffnung.


